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Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Fachanwältin München |
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Email an Frau Frank: |
Die Rechtsgebiete
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von
Rechtsanwältin Ingrid Frank sind:
Erbrecht
Die anwaltliche Beratung im Erbrecht umfasst unter anderem:
- Gestaltung der Erbfolge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testament und Erbvertrag
- Schenkungen und Vermächtnisse
- Verträge zugunsten Dritter
- Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung, Nachlasskonkurs, Nachlassinsolvenz
- Haftung der Erben für die Nachlassschulden
- Erbschaftssteuer
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Ehe- und Familienrecht
Im Ehe- und Familienrecht erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit unter anderem auf folgende Gebiete:
- Ehevertrag
- Trennungs- und / oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Scheidungsverfahren, Online-Scheidung
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten
- Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder,
- Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat
- Zugewinn, Versorgungsausgleich
- Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber der nichtehelichen Mutter
- Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
- Adoption
- Elternunterhalt
- Betreuung, Vormundschaft
Gerade bei familienrechtlichen Streitigkeiten sollte grundsätzlich auch eine Klärung im Wege der Mediation oder Cooperativen Praxis in Erwägung gezogen werden.
Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht regelt vor allem die Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens. Nach dem Allgemeinen Zivilrecht beurteilen sich insbesondere die Ansprüche aus
- Arbeitsvertrag
- Darlehensvertrag
- Kaufvertrag
- Grundstückskaufvertrag
- Leasingvertrag
- Leihe
- Maklervertrag
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Reisevertrag
- Schenkung
- Werkvertrag, und
- Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld anlässlich eines Verkehrsunfalls.
Die meisten Verträge werden ohne Probleme abgewickelt, manchmal kommt es jedoch zu Schwierigkeiten. Ist eine Einigung nicht möglich kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen. Um doch noch eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen reicht es oft schon, wenn sich Ihre Anwältin mit dem Vertragspartner in Verbindung setzt. Schlägt dies fehl so müssen Ihre Ansprüche durch Einreichung einer Klage bei Gericht geltend gemacht werden.
Anwaltlicher Rat kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden, wenn er bei wichtigen oder schwierigen Verträgen schon vor Abschluss des Vertrages bei der Vertragsgestaltung eingeholt wird.
Statt einer rechtlichen Auseinandersetzung ist auch hier grundsätzlich die Möglichkeit einer Klärung im Wege der Mediation oder Cooperativen Praxis in Erwägung zu ziehen.
Erstberatung
Sind Sie an einer Erstberatung interessiert? Hierfür steht Ihnen das Kontaktformular zur Verfügung. Bitte beschreiben Sie kurz um welches Anliegen es geht. Sie werden schnellstmöglich von Frau Frank kontaktiert.