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Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Fachanwältin München |
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Erbschaftssteuer
Über Erbschaften und Schenkungen müssen Sie das Finanzamt informieren, denn der Erwerb ist grundsätzlich steuerpflichtig. Das heißt, es muss Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlt werden.
Das Erbschaftssteuergesetz geht von dem Grundsatz aus: Je näher verwandt, desto höhere Freibeträge und desto weniger Steuern und umgekehrt. Ehegatten haben derzeit einen Steuerfreibetrag von EUR 307.000.-, Kinder von EUR 205.000,-, Enkelkinder von EUR 51.200,-, Eltern und andere Beschenkte je nach Steuerklasse von EUR 10.300,- oder EUR 5.200,-.
Die Höhe der anfallenden Steuern lässt sich durch geschickte Regelungen, sei es durch entsprechende Verfügungen von Todes wegen oder durch Schenkungen unter Lebenden beeinflussen. Es kann sich also durchaus lohnen, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, bei komplizierten Vermögensverhältnissen zusätzlich noch von einem Steuerberater.