Ingrid Frank

Rechtsanwältin
und Mediatorin

Fachanwältin
für Familienrecht

München

Ehe- und Familienrecht

Im Ehe- und Familienrecht erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit unter anderem auf folgende Gebiete:

Bei einer Trennung oder Scheidung ist Beratungs- und Regelungsbedarf auch aus der Berührung mit anderen Rechtsgebieten gegeben, beispielsweise im

  • Erbrecht. Hier besteht wegen des Ehegattenerbrechts vor allem bei längeren Trennungszeiten ein Regelungsbedarf.
  • Arbeitsrecht (Besonderheit bei Ehegattenarbeitsverhältnissen)
  • Steuerrecht (Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten, begrenztes Realsplitting)

Gerade bei familienrechtlichen Streitigkeiten sollte grundsätzlich auch eine Klärung im Wege der Mediation oder Cooperativen Praxis in Erwägung gezogen werden.

 
wid-331 drtm-bns 2012-05-25