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Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Fachanwältin München |
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Email an Frau Frank: |
Ehe- und Familienrecht
Im Ehe- und Familienrecht erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit unter anderem auf folgende Gebiete:
- Ehevertrag
- Trennungs- und / oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Scheidungsverfahren, Online-Scheidung
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten
- Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder,
- Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat
- Zugewinn, Versorgungsausgleich
- Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber der nichtehelichen Mutter
- Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
- Adoption
- Elternunterhalt
- Betreuung, Vormundschaft
Bei einer Trennung oder Scheidung ist Beratungs- und Regelungsbedarf auch aus der Berührung mit anderen Rechtsgebieten gegeben, beispielsweise im
- Erbrecht. Hier besteht wegen des Ehegattenerbrechts vor allem bei längeren Trennungszeiten ein Regelungsbedarf.
- Arbeitsrecht (Besonderheit bei Ehegattenarbeitsverhältnissen)
- Steuerrecht (Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten, begrenztes Realsplitting)
Gerade bei familienrechtlichen Streitigkeiten sollte grundsätzlich auch eine Klärung im Wege der Mediation oder Cooperativen Praxis in Erwägung gezogen werden.