|
|
Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Fachanwältin München |
|
|
Email an Frau Frank: |
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Die rechtlichen Folgen der Trennung können von den Eheleuten für die Zeit der Trennung in einer sog. Trennungsvereinbarung und für die Zeit nach der Scheidung in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
Ist eine Einigung nicht über alle offenen Fragen möglich, so kann zunächst auch nur über bestimmte Punkte eine Regelung getroffen werden oder eine vorläufige Regelung nur für einen bestimmten Zeitraum. Dabei sollte immer auch eine Klärung im Weg der Mediation in Erwägung gezogen werden.
Der Abschluss einer Scheidungsvereinbarung ist zur Vorbereitung einer einverständlichen Ehescheidung unverzichtbar. Denn bei einer einverständlichen Scheidung verlangt das Gesetz ausdrücklich, dass sich die Ehegatten über das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, den Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie über die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat geeinigt haben. Andernfalls soll die Ehe nicht geschieden werden.
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sind je nach Regelungsinhalt formbedürftig. Vor allem in Scheidungsvereinbarungen werden zudem Weichen gestellt, die in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Ohne fachkundige anwaltliche Beratung kann daher leicht großer Schaden entstehen.