Ingrid Frank

Rechtsanwältin
und Mediatorin

Fachanwältin
für Familienrecht

München

Scheidung online

Bei einer online-Scheidung sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Sie haben den Vorteil, dass Sie den online-Auftrag zur Scheidung auch am Wochenende bequem zu Hause ausfüllen können. Terminabsprachen und zeitraubende Besuche bei einem Anwalt entfallen. Kommunizieren können Sie trotzdem jederzeit mit Ihrer Anwältin per email oder am Telefon. Nur zum Scheidungstermin bei Gericht müssen Sie persönlich erscheinen.

Eine online-Scheidung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich gütlich einigen können oder bereits geeinigt haben, und die Rechtsanwältin nur noch formell zur Stellung des Scheidungsantrags gebraucht wird.

Sie können und sollten den Scheidungsantrag bereits dann stellen, wenn das Trennungsjahr noch nicht vollständig abgelaufen ist. Denn wenn ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, dauert es in der Regel 1-3 Monate, bis die Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen, so dass dann beim gerichtlichen Scheidungstermin zumeist das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Da gleichzeitig mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht Gerichtskosten einbezahlt werden müssen, erhalten Sie nach Eingang Ihres Scheidungsantrags bei Frau Rechtsanwältin Frank von dieser eine Rechnung über die von Ihnen zu bezahlenden Gerichtskosten sowie über die mit der Fertigung des Scheidungsantrags entstehende Verfahrensgebühr. Sobald die Rechnung bezahlt ist wird das Scheidungsverfahren für Sie eingeleitet. Ihr Scheidungsantrag kann dann binnen drei Tagen bei Gericht eingehen. 

Zusammen mit der Scheidung sind vom Gericht grundsätzlich die von den Eheleuten während der Ehezeit erworbenen Renten- und Pensionsanwartschaften auszugleichen. Das Gericht holt deshalb bei Ihren Rentenversicherungsträgern Auskünfte über Ihre Anwartschaften ein. Sobald dem Gericht die Informationen vorliegen, wird der Scheidungstermin bestimmt. Dieser dauert ca. 2 Std. Dann sind Sie geschieden. 

Wird ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, zum Beispiel weil er von Ihnen in einem Ehevertrag wirksam ausgeschlossen wurde oder weil Ihre Ehe nur kurz war, so ist das Scheidungsverfahren in der Regel schon nach ca. 2 Monaten abgeschlossen.


 
wid-365 drtm-bns 2012-05-25