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Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Fachanwältin München |
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Email an Frau Frank: |
Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht regelt vor allem die Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens. Nach dem Allgemeinen Zivilrecht beurteilen sich insbesondere die Ansprüche aus
- Arbeitsvertrag
- Darlehensvertrag
- Kaufvertrag
- Grundstückskaufvertrag
- Leasingvertrag
- Leihe
- Maklervertrag
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Reisevertrag
- Schenkung
- Werkvertrag, und
- Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld anlässlich eines Verkehrsunfalls.
Die meisten Verträge werden ohne Probleme abgewickelt, manchmal kommt es jedoch zu Schwierigkeiten. Ist eine Einigung nicht möglich kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen. Um doch noch eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen reicht es oft schon, wenn sich Ihre Anwältin mit dem Vertragspartner in Verbindung setzt. Schlägt dies fehl so müssen Ihre Ansprüche durch Einreichung einer Klage bei Gericht geltend gemacht werden.
Anwaltlicher Rat kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden, wenn er bei wichtigen oder schwierigen Verträgen schon vor Abschluss des Vertrages bei der Vertragsgestaltung eingeholt wird.
Statt einer rechtlichen Auseinandersetzung ist auch hier grundsätzlich die Möglichkeit einer Klärung im Wege der Mediation oder Cooperativen Praxis in Erwägung zu ziehen.